
Investitionsprämie für Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge.
Ihre Fördermöglichkeiten.
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leistet.
Wenn Sie jetzt als Unternehmen in ein Elektro- oder Plug-In-Hybridfahrzeuge investieren, profitieren Sie mehrfach.
Investitionsprämie für Elektrofahrzeuge
- Investitionsprämie für aktivierbare Elektroautos (BEV) von bis zu 14 %
(Basislistenpreis für Unternehmen bis zu € 60.000,--; Aktivierung in der Bilanz) - zusätzliche Elektromobilitätsförderung von bis zu € 5.000,-- netto
(Basislistenspreis für Unternehmen bis zu € 60.000,--) - kein Sachbezug für den Nutzer des Dienstfahrzeuges
- kein Dienstgeberanteil für Ihr Unternehmen
Förderungsfähige Elektrofahrzeuge:
- BMW i3
- BMW i3s
- MINI Cooper SE
Investitionsprämie für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge
- Investitionsprämie für aktivierbare Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) in Höhe von 7 %
(vollelektrische Mindestreichweite von 40 km; Basislistenpreis bis zu € 70.000,--) - zusätzliche Elektromobilitätsförderung von bis zu € 2.500,-- netto
(vollelektrische Mindestreichweite von 50 km; vollelektrisch Basislistenspreis bis zu € 50.000,--)
Förderungsfähige Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge:
- BMW 225xe Active Tourer
- BMW 330e iPerformance
- BMW 330e Limousine
- BMW 330e Touring
- BMW 330e xDrive Limousine
- BMW 330e xDrive Touring
- BMW 530e Limousine
- BMW X1 xDrive25e
- BMW X2 xDrive25e
- BMW X3 xDrive30e
- MINI Cooper Countryman SE ALL4
Förderung für E-Ladestationen (Standsäulen bzw. Wallbox)
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung von E-Ladestellen (Standsäulen bzw. Wallbox) für den betrieblichen Einsatz.
Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden. Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein.
Alle Informationen zu der Förderung der E-Ladestationen erhalten Sie hier:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/e-ladeinfrastruktur.html
- Antragstellung: ab dem 01.09.2020 bis 28.02.2021
- Abrechnung: Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.
- Auszahlung: nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung grundsätzlich als Einmalzahlung und unmittelbar
Stand: 29.09.2020
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten.
Aktueller Hinweis! Laut Auskunft des Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden im Bedarfsfall die Mittel von 1 Milliarde Euro für die Investitionsprämie durch eine Gesetzesänderung aufgestockt. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.
Alle Informationen finden Sie hier:
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/
https://www.umweltfoerderung.at/